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   SG Dortmund, 24.01.2020 - S 39 KR 2226/17   

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https://dejure.org/2020,45519
SG Dortmund, 24.01.2020 - S 39 KR 2226/17 (https://dejure.org/2020,45519)
SG Dortmund, Entscheidung vom 24.01.2020 - S 39 KR 2226/17 (https://dejure.org/2020,45519)
SG Dortmund, Entscheidung vom 24. Januar 2020 - S 39 KR 2226/17 (https://dejure.org/2020,45519)
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  • BSG, 24.04.2018 - B 1 KR 10/17 R

    Fettabsaugen ist keine Kassenleistung

    Auszug aus SG Dortmund, 24.01.2020 - S 39 KR 2226/17
    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), zuletzt im Urteil vom 24.04.2018, Aktenzeichen B 1 KR 10/17 R, wonach auch im Anwendungsbereich des § 137c Abs. 3 SGB V das Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsgebot gelte, laufe insoweit dem Gesetzeszweck zuwider und sei abzulehnen.
  • BSG, 10.03.2015 - B 1 KR 2/15 R

    Vergütung einer stationären Behandlung - Krankenhaus trägt das Risiko der

    Auszug aus SG Dortmund, 24.01.2020 - S 39 KR 2226/17
    Das SGB V macht keine Ausnahme hiervon für Krankenhausbehandlung (BSG, Urteil vom 10.03.2015 - B 1 KR 2/15 R, juris, Rn. 14f.).
  • BSG, 21.03.2013 - B 3 KR 2/12 R

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer nicht dem allgemein anerkannten

    Auszug aus SG Dortmund, 24.01.2020 - S 39 KR 2226/17
    Der Ansatz des Klägerin, die Beklagte sei wegen des Fehlens eines Negativvotums des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 137c Abs. 2 S. 2 SGB V a.F. von einer Prüfung des Falles auf Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots ausgeschlossen, widerspricht zudem der gesetzlichen Verpflichtung der Krankenkassen, auch Krankenhausabrechnungen beim Vorliegen von Auffälligkeiten zu überprüfen (BSG, Urteil vom 21.03.2013, Aktenzeichen B 3 KR 2/12 R, juris, Rn. 20).
  • BSG, 18.09.2008 - B 3 KR 15/07 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System -

    Auszug aus SG Dortmund, 24.01.2020 - S 39 KR 2226/17
    Ein Vorverfahren war mithin nicht durchzuführen, die Einhaltung einer Klagefrist nicht geboten (vgl. BSG, Urteil vom 18.09.2008, Aktenzeichen B 3 KR 15/07 R, juris).
  • BSG, 30.01.1962 - 2 RU 219/59

    Anspruch einer Versorgungsverwaltung gegen den Träger einer Unfallversicherung

    Auszug aus SG Dortmund, 24.01.2020 - S 39 KR 2226/17
    Der im öffentlichen Recht auch ohne ausdrückliche Normierung anerkannte öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch setzt voraus, dass im Rahmen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses Leistungen ohne rechtlichen Grund erbracht oder sonstige rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen vorgenommen worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 30.01.1962, Aktenzeichen 2 RU 219/59, juris).
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